Gemäss Art. 68 Tierschutzverordnung vom 1. September 2008 müssen sowohl Erst-Hundehalter als auch Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen neuen Hund übernehmen, eine Ausbilldung absolvieren, um den sogenannten "Sachkundenachweis" zu erlangen. Es sind folgende Kurse vorgesehen:
Theoriekurs: Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
Training mit dem Hund: Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat(te), muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man erste Schritte, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Aus unserem Verein bieten die folgenden Mitglieder den Kurs an: