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Unsere Disziplinen

Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit geht es darum, dass der Hund einer vom Hundeführer selber gelegten Fährte (Eigenfährte) oder von einem fremden Spurenläufer gelegten Fährte (Fremdfährte), die einen oder mehrere Richtungswechsel aufweist, nach einer bestimmten Wartezeit unter Einsatz seines Geruchssinnes folgt und auf der Fährte "verlorene" Gegenstände findet und sie entweder dem Hundeführer bringt oder sie durch einnehmen einer bestimmten Position (Sitz, Platz, Verharren an Ort) anzeigt.

Unterordnung

In der Unterordnung werden grundlegende Verhaltensweisen des Hundes geschult, wie etwa das Fusslaufen, das Einnehmen von Positionen (Sitz, Platz, Steh), das Herankommen an den Hundeführer, sowie das Voransenden des Hundes. Ebenfalls wird das Apportieren von den dafür vorgesehenen Gegenständen, das Lautgeben, das Verharren an Ort und das Überwinden von Hindernissen geprüft. ​Wir wünschen uns eine korrekte, freudige, triebstarke und mit dem Hundeführer harmonierende Arbeit des Hundes! Dies ist nicht über Zwang zu erreichen, sondern durch das Verwenden des Spiel-, Beute-, Futtertriebs und durch die Verwendung von geeigneten Lernhilfen, sowie den Einsatz von Lob und Belohnung für den Hund. ​Je nach Prüfungsstufe (1-3) werden in der Unterordnung z.B. folgende Arbeiten geprüft: - Leinenführigkeit und Freifolge jeweils mit Wendungen und in verschiedenen Schrittarten, auch über ungewohnten Untergrund, und vorbei an Ablenkungen. - Einnehmen verschiedener Porsitionen (auch aus der Bewegung). - Abrufen des Hundes. - Laut geben. - Apportieren. - Hochsprung. - Verharren an Ort mit Überprüfung der Schussgleichgültigkeit des Hundes. - Voransenden. - Tragen des Hundes.​ ​Die durch die Ausbildung in der Unterordnung gewonnene Verhaltenskontrolle, bildet nicht nur  unverzichtbare Grundlagen für andere Disziplinen, sondern erleichtert auch den Alltag und das Zusammenleben mit dem Hund.

Wegrandsuche

Bei der Wegrandsuche geht es darum, dass der Hund eine bestimmte auf beiden Seiten eines Weges liegende Fläche durch systematische Quersuche absucht und dabei mit seinem Gruchssinn in dieser Fläche liegende Gegenstände findet und diese entweder dem Hundeführer bringt oder sie durch Einnehmen einer bestimmten Position (Sitz, Platz oder Verharren an Ort) anzeigt. Die Länge des Weges beträgt 80 Schritte und die Breite der neben dem Weg abzusuchenden Flächen beträgt je 10 Schritte. In Abwesenheit von Hund sowie Hundeführer-in werden darin 3 Gebrauchsgegenstände wie z.B. Handschuh, Portemonnaie, Brille, Schlüssel, Messer, Werkzeug oder Waffe ausgelegt. Natürlich wurden die Gegenstände für die Hunde und Hundeführer vorher ungefährlich gemacht (Gestumpft, nicht geschliffen und entladen etc.). Für das Absuchen der Fläche und das Finden der Gebrauchsgegnstände stehen dem Team 10 Minuten zur Verfügung. Der Hundeführer darf seinen Hund durch Hör- sowie Sichtzeichen führen, ausser zur Aufnahme der vom Hund anzuzeigenden Gegenstände, den Weg aber nicht verlassen.

Gebäudedurchsuchung

In einem Raum mit einer Grösse von mindestens 100m2 (Wohnung, Werkstatt, Lager etc.), muss ein Scheintäter vom Hund unter Einsatz seines Geruchsinns in einem von zwei möglichen Verstecken gefunden und durch energisches Stellen und Verbellen angezeigt werden. Der Scheintäter wird dabei so versteckt, dass er für Hund und Hundeführer nicht sichtbar und nicht erreichbar ist (z.B. in einem Schrank). Nach der Androhung des Hundeeinsatzes schickt der Hundeführer seinen Hund zur Suche ins Gebäude. Der Hund muss dabei selbständig arbeiten. Der Hundeführer kann den Hund nur durch wenige Kommandos vom Eingangsbereich her führen. Der Hund soll die Witterung des Scheintäters selbständig, sicher und zielstrebig aufnehmen und den Scheintäter im Versteck stellen und durch Verbellen anzeigen. Die Suchzeit beträgt maximal 5 Minuten.

Schutzdienst

Der Schutzdienst stellt einen zentralen Teil der Sport- und v.a. der Diensthundeausbildung dar. Der Hund hat dabei den Schutzdiensthelfer z.B. zu stellen, durch Fassen seine Flucht zu verhindern oder seinen Angriff abzuwehren, ihn zu bewachen und zu transportieren etc. Im DBVB betreiben wir Schutzdienst je nach Kategorie sowohl mit dem Schutzdienstärmel als auch und vor allem mit dem Vollschutzanzug. Kritiker behaupten, Schutzdienstausbildung führe zu gefährlichen und aggressiven Hunden. Diese Kritik ist aus zwei Gründen unzutreffend: - Einmal kann Schutzdienst als objektbezogenes Spiel zwischen Schutzdiensthelfer und Hund gesehen werden, in welches in spielerischer Weise Belastungen wie z.B. drohende Handlungen (Stockbewegungen, Abwehr mit Gegenständen etc.) eingebaut werden, und zwar stets so, dass der Hund diese Belastungen überwinden kann. Dies führt dazu, dass der Hund generell belastenden Situationen gelassen und ohne Aggressivität begegnet, weil er gelernt hat, dass er sie überwinden kann. - Zum andern werden in der Schutzdienstausbildung nicht nur Angriff und Fassen etc. geübt. Vielmehr ist auch das Training von gegenteiligen Verhaltensweisen unabdingbar wie z.B. das Loslassen, das Nicht-Fassen trotz Provokation oder sich von einem anziehenden Reiz (Schutzdiensthelfer) weg zu bewegen. Schutzdienst enthält immer beide dieser gegenteiligen Verhaltensweisen und kann nur erfolgreich sein, wenn insgesamt eine erhöhte Verhaltenskontrolle über den Hund besteht. Diese Verhaltenskontrolle wird im Schutzdiensttraining geübt und zahlt sich auch im Alltag aus, indem ein trainierter Hund in schwierigen Situationen besser beherrschbar ist als ein untrainierter.

Patrouillendienst

Beim Patroulliendienst hat der Hund ein unübersichtliches Areal (Wald, Parkplatz, Industriegelände) von 5'000 – 10'000 m2 in freier Suche abzusuchen und unter Einsatz seines Geruchssinns einen dort in einem Versteck befindlichen, für den Hund nicht sichtbaren und nicht erreichbaren Scheintäter zu finden und ihn energisch zu stellen und zu verbellen. Sobald der Hund den Scheintäter gestellt hat und verbellt, versucht der Scheintäter aus seinem Versteck zu flüchten. Der Hund muss diese Flucht durch Zubeissen energisch verhindern. Bei dieser Arbeit wird viel Wert auf Selbständigkeit aber auch auf Führigkeit gelegt. Das Gelände ist möglichst lückenlos abzusuchen. Der Hundeführer darf den Hund nur von der das Areal durchgehenden Mittelline aus durch Sicht- und Hörzeichen führen und die Mittelline nur verlassen, um den Hund nach Vereitelung der Flucht des Scheintäters vom Scheintäter zu trennen.

Unsere Standorte

In Riggisberg und in Wichtrach

Breiten

3132 Riggisberg

Bachtele 1

3114 Wichtrach

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